Der Kirchenvorstand hat sich intensiv mit der aktuellen Coronasituation in unserem Ev. St. Johannis-Kindergarten beschäftigt. Dort hat es zuletzt leider nicht wenige bestätigte positive Fälle gegeben. Wir haben darüber geredet, wie in solchen Fällen in Zukunft weiter vorgegangen werden soll, da unser Gesundheitsamt mit der Kontaktnachverfolgung nicht mehr hinterher kommt.
Ab dem 15. Februar gilt im Kindergarten die Testpflicht für Kinder ab 3 Jahre. Was heißt das konkret und wie soll das umgesetzt werden? Dafür haben wir versucht, Lösungen und Antworten zu finden.
Der Kollektenplan bis Ende Mai wurde überarbeitet.
Die Jahresrechnungen 2013-2017 wurden abgenommen und dem Kirchenamt Hameln-Holzminden für die Kassen- und Rechnungsprüfung Entlastung erteilt.
Der Kirchenvorstand hat beschlossen, dass ab sofort bei Trauerfeiern auf unserem Groß Berkeler Friedhof die 3-G-Regel gilt! In der aktuellen Corona-Verordnung steht schon, dass bei nicht-religiösen Trauerfeiern die 3-G-Regel Anwendung zu finden hat. Diese Regelung soll jetzt bei allen Trauerfeiern Anwendung finden.
(Simon Pabst)