ACHTUNG!!!
Ab dem 16. Januar gilt für alle Gottesdienste in der ev.-luth. St. Johannis-Kirche für alle Teilnehmenden die 3-G-Regel:
Wer über 18 Jahre alt ist und muss beim Betreten der Kirche nachweisen, dass er bzw. sie entweder von einer Coronainfektion genesen ist oder einen vollständigen Impfschutz besitzt oder aktuell getestet ist.
Entsprechend sind ein Impfnachweis, ein Genesennachweis oder ein Testnachweis mit sich zu führen, zur Kontrolle verfügbar zu halten oder bei der Kirchengemeinde hinterlegt zu haben. Die Tests dürfen nicht älter sein als 24 Stunden, für PCR-Tests gilt eine Frist von 48 Stunden.
(Pastor Simon Pabst)
Ab dem 16. Januar gilt für alle Gottesdienste in der ev.-luth. St. Johannis-Kirche für alle Teilnehmenden die 3-G-Regel:
Wer über 18 Jahre alt ist und muss beim Betreten der Kirche nachweisen, dass er bzw. sie entweder von einer Coronainfektion genesen ist oder einen vollständigen Impfschutz besitzt oder aktuell getestet ist.
Entsprechend sind ein Impfnachweis, ein Genesennachweis oder ein Testnachweis mit sich zu führen, zur Kontrolle verfügbar zu halten oder bei der Kirchengemeinde hinterlegt zu haben. Die Tests dürfen nicht älter sein als 24 Stunden, für PCR-Tests gilt eine Frist von 48 Stunden.
(Pastor Simon Pabst)